Als Reaktion auf die Zunahme der Coronavirus-Fälle hat der Bundesrat beschlossen, die Anwendung des Covid-Zertifikats ab dem 13. September auf zahlreiche weitere Einrichtungen auszudehnen. Betroffen sind alle Personen ab 16 Jahren.

Folgende Einrichtungen sind von der neuen Regelung betroffen:

  • Restaurants
  • Bars
  • Clubs
  • Theater
  • Museen
  • Bibliotheken
  • Konzertsäle
  • Zoos
  • Kasinos
  • Fitnesszentren und Sporteinrichtungen
  • Hallenbäder
  • Wasserparks

 

Das Covid-Zertifikat ist in allen diesen Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1000 Personen obligatorisch. Die Terrassen von Bars und Restaurants sind ausgenommen. Die Massnahme gilt bis zum 24. Januar 2022. Falls sich die Lage verbessert, können die Restriktionen auch früher aufgehoben werden. 

Mit dem Covid-Zertifikat entfällt nun auch die Notwendigkeit des Mindestabstandes innerhalb der Einrichtung und die Maskenpflicht für geimpfte Personen. Das Zertifikat ist für vollständig geimpfte, genesene oder negativ geteste Personen in Papierform oder in der App erhältlich.