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Allgemeine Wettbewerbsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Dieses Gewinnspiel wird von der GeneralMedia AG veranstaltet. Das Gewinnspiel findet auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Teilnahmebedingungen statt. Die GeneralMedia AG ist für die Organisation und Durchführung des Gewinnspiels sowie für die Bereitstellung der Preise/Gewinne und deren Verteilung verantwortlich.
(2) Dieses Gewinnspiel ist in keiner Weise von Facebook oder Instagram abhängig und wird vom Unternehmen Meta weder gesponsert, noch unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden in Bezug auf das Gewinnspiel sind ausschliesslich an die GeneralMedia AG und nicht an Facebook oder Instagram zu richten. Die GeneralMedia AG und die Teilnehmer stellen Facebook und Instagram von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf dieses Gewinnspiel frei.
Es gelten die jeweiligen Datenschutzrichtlinien der Gruppe Meta. Darüber hinaus werden die Daten ausschliesslich von der GeneralMedia AG zur ordnungsgemässen Durchführung des Gewinnspiels verwendet.

§ 2 Teilnahmebedingungen

(1) Der Teilnehmer erklärt, dass er mindestens 16 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat.
(2) Mitarbeiter der GeneralMedia AG und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unabhängig vom Kauf einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Auch der Kauf einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöht die Gewinnchancen nicht.
(4) Die GeneralMedia AG behält sich das Recht vor, die Identität des Gewinners vor der Übergabe eines Gewinns zu überprüfen.

§ 3 Ablauf des Gewinnspiels

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur während des auf der Gewinnspielseite angegebenen Zeitraums möglich.
(2) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer ein Foto auf Instagram posten, @Freizeit.ch taggen und sein Kommentar muss den Hashtag: #einbisschenschweizmusssein enthalten.
Reaktionen auf Instagram (liken, teilen, kommentieren) sind keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel und erhöhen die Gewinnchancen nicht.
(3) Der Preis wird gemäss den auf der Gewinnspielseite genannten Bedingungen vergeben.
(4) Bei Verdacht auf Spam-Kommentare oder einem Verstoss gegen unsere Teilnahmeregeln behält sich die GeneralMedia AG das Recht vor, das betreffende Foto ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung zu löschen.
(5) Die Auswahl des Gewinners erfolgt durch das Freizeit.ch-Team. Die Gewinner werden am Montag nach der Auswahl des Gewinnerfotos benachrichtigt.
(6) Die Gewinner werden durch die Anzahl der Stimmen ermittelt, die durch das von GeneralMedia AG entwickelte System gezählt wurden. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.
(7) Die Preise werden nur an Postadressen innerhalb der Schweiz versandt.

§ 4 Annahme des Gewinns

(1) Der Gewinner wird durch eine Privatnachricht durch den Instagramkanal von Freizeit.ch über seinen Gewinn benachrichtigt. Anschliessend ist der Gewinner verpflichtet, Freizeit.ch direkt auf Instagram zu antworten.
(2) Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 7 Werktagen annehmen, indem er Freizeit.ch seine Postadresse und seinen vollständigen Namen per Privatnachricht über Instagram mitteilt. Wird der Gewinn innerhalb dieser Frist nicht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

§ 5 Gewinn

(1) Der Gewinn wird im Gewinnspielposting definiert.
(2) Eine Barauszahlung des Gewinns oder ein Umtausch gegen einen anderen Preis ist nicht möglich.
(3) Der Gewinn kann nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft werden.

§ 6 Veröffentlichung

(1) Der Gewinner stimmt ausdrücklich zu, dass GeneralMedia AG seinen Benutzernamen als Gewinner des Gewinnspiels auf der Facebook-Seite von Freizeit.ch veröffentlichen darf.

§ 7 Störungen des Ablaufs, Haftung

(1) Die GeneralMedia AG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer jederzeit ohne Mitteilung und Begründung zu unterbrechen oder zu beenden.
(2) Die GeneralMedia AG behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die die Teilnahmebedingungen oder das Gewinnspiel manipulieren oder zu manipulieren versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstossen, ohne Mitteilung oder Begründung vom Gewinnspiel auszuschliessen. Dies gilt auch für Teilnehmer, die falsche Angaben zu ihrer Person machen. Die GeneralMedia AG behält sich zudem das Recht vor, beleidigende oder bedrohliche Kommentare zu löschen und den Verfasser der betreffenden Kommentare ohne Mitteilung oder Begründung vom Spiel auszuschliessen.
(3) Die GeneralMedia AG haftet nicht für Fehlfunktionen der Internetseiten, über die das Gewinnspiel verbreitet wird, insbesondere nicht für eine mögliche Überlastung der Facebook- und Instagram-Seiten.
(4) Die GeneralMedia AG haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Sämtliche Betriebskosten und zusätzliche Kosten, die durch den Gewinn entstehen, sind von den Gewinnern zu tragen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Das Gewinnspiel unterliegt dem Schweizer Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt. Gerichtsstand ist der Sitz der GeneralMedia AG.
(2) Selbst wenn einzelne Punkte dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.