Für die einen ist es ein zaghafter Schritt nach vorne, für die anderen ein kleiner Vorgeschmack auf die Freiheit. Der Bundsrat bleibt trotz des wachsenden Druckes vorsichtig und bestätigt nach der Konsultation mit den Kantonen eine langsame, schrittweise Aufhebung der geltenden Einschränkungen.

Grünes Licht für Museen, Zoos und Freizeitparks

Der erste Schritt aus dem Lockdown ist die Wiedereröffnung der Geschäfte (mit strenger Einschränkung der Personenzahl) sowie von Museen, Bibliotheken und den Aussengeländen von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks ab dem 1. März. Weitere Lockerungen erfolgen bei den Sportanlagen im Freien (Tennisplätze, Eisbahnen, Kletterwände und ähnliches) mit einer Begrenzung auf maximal fünf Personen. Kultur- und Sportangebote gibt es neu für Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren statt wie bisher 16 Jahren.

Im April wieder auf die Terrassen der Restaurants?

Restaurants, Sport- und Kultureinrichtungen müssen sich noch gedulden. Einziger Lichtblick ist die Entscheidung, dass der Bundesrat möglicherweise die nächsten Schritte bereits am 12. März statt wie vorgesehen am 24. März bekanntgibt. Zu diesen nächsten Lockerungen gehören die Öffnung von Restaurantterrassen, die Aufhebung der Home Office-Pflicht und die Genehmigung von privaten Treffen in Innenräumen.