Durchhalten und Geduld ist während der Corona-Pandemie weiterhin angesagt. Noch können wir nicht zurück in die Schwimmbäder, Museen oder an Konzerte. Doch ab dem 27. April 2020 geht es langsam zurück in die Normalität. Am 29. April hat der Bundesrat die Massnahmen zum Ausstieg präzisiert. Was bedeutet das für Freizeitaktivitäten in der Schweiz?

Lockerung der Massnahmen in drei Etappen

Ab dem 27. April 2020

Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeure, Zahnärzte, Physiotherapeuten sowie Heimwerkgeschäfte dürfen den Betrieb wiederaufnehmen. Lebensmittelgeschäfte dürfen ihr Angebot an nicht-essentiellen Gütern wieder anbieten. Ebenfalls dürfen Spitäler und Praxen wieder selektive, nicht notfallmässige Dienste anbieten. In allen Fällen wird die Eröffnung von branchenspezifischen Schutzmassnahmen begleitet.

Ab dem 11. Mai 2020

Falls es die Lage erlaubt, kehren die Kinder am 11. Mai in die Schulen zurück. Ebenfalls wieder öffnen dürfen der Detailhandel und die Märkte. Neu dürfen auch Restaurants, Museen und Bibliotheken - immer unter der Einhaltung von strikten Vorsichtsmassnahmen - ihre Türen wieder öffnen.

Ab dem 8. Juni 2020

Auf Juni soll ein weiterer Schritt in die Normalität folgen. Wie genau der Exitplan verläuft, ist noch nicht präzisiert. Der Bundesrat wird, immer unter Berücksichtigung der aktuellen Lage, in seinen nächsten Sitzungen das Vorgehen besprechen. Was klar ist: der Festivalsommer 2020 wird nicht stattfinden. Grossveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern bleiben bis Ende August untersagt.

 

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