Jetzt gilt in der Schweiz 2G: ab dem 20. Dezember 2021 dürfen nur noch Personen mit geimpftem oder genesenem Status in Restaurants, Museen, Theater und viele weitere Sport-, Kultur- und Freizeitbetriebe. Zusätzlich gilt eine Maskenpflicht in allen Innenräumen, solange die Gäste nicht am Tisch sitzen. 

Neue Covid-Massnahmen für Freizeiteinrichtungen

Für Clubs, Bars, Kulturaktivitäten und Laiensport sind die Massnahmen noch strenger. Wo Maskentragen oder eine Sitzpflicht nicht möglich ist, ist zusätzlich zu 2G ein negativer Test nötig; ausser bei Personen mit vollständiger Impfung, Boosterimpfung oder Genesung in den letzten vier Monaten. Die Massnahmen sind vorläufig bis am 24. Januar 2022 befristet.