Eine Erleichterung für die Schweizer*innen, die jetzt im Frühling endlich wieder ihre Lieblingsaktivitäten aufnehmen können. An der Medienkonferenz vom Mittwoch, 14. April, lockerte der Bundesrat die geltenden Einschränkungen und erlaubte die bedingte Wiedereröffnung in mehreren Sektoren ab Montag, 19. April.

Öffnung der Restaurantterrassen

Die Terrassen von Bars und Restaurants dürfen - natürlich unter Einhaltung eines strengen Hygieneprotokolls - wieder Kunden empfangen. Es gilt die Pflicht zum Verzehr im Sitzen mit maximal vier Personen pro Tisch, die Einhaltung der Abstände und die Registrierung der Kontaktdaten.

 Erlaubte sportliche Aktivitäten

Das Gleiche gilt für Sport- und Freizeitaktivitäten, einschliesslich Indoor-Aktivitäten, allerdings mit Ausnahme von Kontaktsportarten, Hallenbädern, Spas und Wellnesseinrichtungen.

Veranstaltungen im Kulturbereich

Grünes Licht gibt es auch für Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum. Maximal 100 Personen draussen oder 50 Personen drinnen, bei nicht mehr als einem Drittel der Kapazitäten, sind zugelassen. Damit können Theater, Konzerte und Kinovorführungen wieder stattfinden und Sportveranstaltungen vor Publikum durchgeführt werden.

Zusammenfassung der Lockerungen ab dem 19. April

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